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Führerscheinklassen

PKW (B, B197, B78 - Automatik)

Klasse B:

Führerschein Klasse B berechtigt Dich, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg zu fahren. Zusätzlich zum Fahrersitz darf der PKW über max. 8 Sitzplätze verfügen. Einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 750 kg darfst Du auch ziehen, sofern die Kombination von Auto und Anhänger das Gewicht von 3.500 kg nicht übersteigt. Das gilt auch für Klassen B197 und B78.

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Einschluss der Klassen L und AM



Klasse B197, die Kombinations-Klasse für den entspannteren Weg zum Führerschein

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen
  • 15-minütige Testfahrt zur Schaltkompetenz
  • Restliche Fahrstunden werden auf dem Automatik-Fahrzeug absolviert
  • Prüfung auf Automatik
  • Der Führerschein gilt dann sowohl für Schaltwagen als auch für Automatikfahrzeuge
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Einschluss der Klassen L und AM
  • Kleine Einschränkung beim späteren BE Führerschein: Um den Anhänger mit einem Schaltwagen ziehen zu dürfen, musst Du die Prüfung auf dem Schaltwagen ablegen. Ansonsten bekommst Du den Führerschein der Klasse BE78 und kannst den Anhänger nur mit Automatikgetriebe ziehen.


Klasse B78 Automatik

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung auf Automatik
  • Prüfung auf Automatik
  • Der Führerschein gilt dann nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Einschluss der Klassen L und AM
  • Eine bestehende Automatikbeschränkung der Klasse B78 kann durch Erwerb der Schaltkompetenz von der Fahrerlaubnisbehörde in B197 geändert werden.



Starten kannst Du bei allen B-Klassen mit 17 ½, bei BF17 ab 16 ½ ( nähere Infos unter BF17).

Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor Deinem 18. (17.) Geburtstag.

Praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor Deinem 18. (17.) Geburtstag. 

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Das Fahren ab 17 bietet Dir große Vorteile. Du sammelst Fahrpraxis in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers und bist dann deutlich routinierter und sicherer, sobald Du alleine am Steuer sitzt. Auf diese Weise ist das Risko eines Unfalls statistisch nachweislich deutlich geringer.

Voraussetzungen für die Begleiter:

- Mindestalter 30 Jahre

- maximal 1 Punkt in Flensburg

- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darfst Du 3 Monate mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson im Inland fahren. Innerhalb dieser Zeit musst Du die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umtauschen, danach verliert sie ihre Gültigkeit.

Anhänger (BE, B96)

 

 

Welche Klasse ist für welche Anhängergröße notwendig?

Zugfahrzeug /Auto

Anhänger

 

Gesamtmasse bis 3.500 kg

Gesamtmasse bis 750 kg

Klasse B ist ausreichend


 

Wenn der Anhänger größer ist als 750 kg:

Kombination Auto/Anhänger bis 3.500 kg

Klasse B

Kombination Auto/Anhänger über 3.500 kg bis 4.250 kg

Klasse B96

Kombination Auto/Anhänger über 4.250 kg bis 7.000 kg

Klasse BE


Klasse BE:

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
  • 5 Sonderfahrten
  • keine Theorieprüfung, nur praktische Prüfung
  • Vorbesitz Klasse B


Klasse B96:

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250kg
  • keine theoretische oder praktische Prüfung
  • Fahrerschulung von 7 Zeitstunden erforderlich
  • Vorbesitz Klasse B

Motorrad (A, A2, A1, A80)

Klasse A:

  • Einstieg ab 24 Jahren/Beginn der Ausbilung ab 23 ½ möglich.
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzung.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Besonderheit: Besitzt Du seit mindestens 2 Jahren den A2-Führerschein, kannst Du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A aufsteigen.
  • Einschluss der Klassen AM, A1 und A2.


Klasse A2:

  • Einstieg ab 18 Jahren/Beginn der Ausbildung ab 17 ½ möglich.
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (ca. 48 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg.
  • Besonderheiten: Besitzt Du seit mindestens 2 Jahren den A1-Führerschein, kannst Du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.
  • Einschluss der Klassen AM, A1.


Klasse A1:

  • Einstieg ab 16 Jahren/Beginn der Ausbildung ab 15 ½ möglich.
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³.
    • Maximale Motorleistung von 11 kW (ca. 15 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von max. 0,1 kW/kg.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW.
  • Besonderheiten: Beinhaltet die Klasse AM


Klasse A80:

  • Einstieg ab 21 Jahren/Beginn der Ausbildung ab 20 ½ möglich.
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • bis 24 Jahren: siehe Klasse A2
    • ab 24 Jahren: siehe Klasse A
  • Besonderheiten: Automatische Hochstufung zu Klasse A mit 24 Jahren, keine weitere praktische Fahrprüfung notwendig.
  • Einschluss der Klassen AM und A1

Motorrad B196

B196, der schnelle Motorradführerschein für die 125er

B196 ist eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins (Klasse B), die es erlaubt, Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 cm³, max. 11 kW/15 PS) zu fahren. 

  • Einstieg ab 25 Jahren.
  • Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
  • Schulung: Erfolgreiche Teilnahme an Fahrerschulung (4 Theorie- und mind. 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten).
  • Keine Prüfung: Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. 

Wichtige Einschränkungen

  • Nur in Deutschland: Die Fahrberechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Kein Stufenaufstieg: Im Gegensatz zum regulären A1-Führerschein ermöglicht B196 keinen verkürzten Aufstieg in die Klassen A2 oder A. 

Theorie & Praxis

Theorie:

Immer am Montag und Mittwoch von 18:30 – 20:00 Uhr

Da die einzelnen Themen in sich abgeschlossen sind, kannst Du nach der Anmeldung jederzeit mit dem Theorie-Unterricht starten. Natürlich kannst Du auch kostenlos und unverbindlich an einen Probeunterricht teilnehmen, den wir bei einer Anmedlung dann als bereits absolvierten Unterricht verbuchen.


 Für alle B-Klassen gilt:

Du musst 14 Theorie-Unterrichte zu je 90 Minuten absolvieren, 12 Grundthemen und 2 klassenspezifische Unterrichte fürs Auto.

Falls Du schon den Führerschein einer anderen Klasse (z.B. A1/AM) hast, musst Du nur an 6 Grundthemen teilnehmen (also 6 + 2 Theorie-Unterrichte).


Für die Klassen A1, A2 und A gilt:

Du musst 16 Theorie-Unterrichte zu je 90 Minuten absolvieren, 12 Grundthemen und 4 klassenspezifische Unterrichte fürs Motorrad. Hierfür werden gesonderte Termine mit Dir vereinbart.

Falls Du schon den Führerschein einer anderen Klasse (B/AM) hast, musst Du nur an 6 Grundthemen teilnehmen (also 6 + 4 Theorie-Unterrichte).



Praxis

Wenn Du ungefähr an der Hälfte der Theorie-Unterrichte teilgenommen hast und Dein Führerscheinantrag eingereicht ist (dafür benötigen wir die kompletten Unterlagen) kann es mit Fahrstunden losgehen. Am besten sagst Du im Büro Bescheid oder schreibst eine WhatsApp, wann Du Zeit für Fahrstunden hast. Wir schauen, wer Dich zeitnah aus unserem Team einplanen kann. Wünsche kannst Du gern äußern, klappt aber leider nicht immer.


Pflichfahrten

Nach der Grundausbildung müssen 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten gefahren werden, 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.

Da es keine Mindeststunden gibt, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten, liegt es an Deinem Einsatz und Deinen Fähigkeiten, wie viele Stunden Du benötigst.

Nicht mehr Fahrstunden als nötig, aber so viele wie notwendig.

Das Schulungs- und Prüfungsgebiet ist Norderstedt.
Natürlich fahren wir auf Wunsch mit Dir auch nach Hamburg, um Dich für den Großstadt-Dschungel fit zu machen.