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Fahrschule

Kurz und knapp

  • Theorie-Unterricht: Jeden Montag und Mittwoch von 18:30 – 20:00 Uhr
  • Jedes Theorie-Thema ist in sich abgeschlossen, Du kannst also jederzeit ohne Wartezeit einsteigen.
  • Wir reichen für Dich den Führerschein-Antrag bei der Behörde ein.
  • Probeprüfungen für die Theorieprüfung jederzeit in unseren Bürozeiten möglich.
  • Eine ruhige und entspannte Ausbildung ist bei uns oberstes Gebot.
  • Unsere Motorräder sind auch für kleinere Schüler/innen geeignet.
  • Unsere Rechnungen sind nachvollziehbar und detailliert.

Das ist uns wichtig

Bei uns gibt es keine Paketpreise – und damit auch keine plötzlich auftauchenden Zusatzkosten oder unklare Gebühren.

Bevor Du Deinen Vertrag zur Führscheinausbildung unterschreibst, erklären wir Dir alle unsere Preise, die Kosten für TÜV und Behörde. Natürlich kannst Du nach dem Beratungsgespräch auch erstmmal alles in Ruhe mit Deinen Eltern durchsprechen und kommst zur Unterzeichnung des Vertrages später wieder vorbei.

Unsere Preise sind eindeutig und transparent, Rechnungen detailliert und nachvollziehbar. Sollten trotzdem Fragen auftauchen, klären wir die gerne mit Dir.

Deine Wünsche sind uns wichtig. Als Fahrschüler stehst Du bei uns mit Deinen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Wer beim Fahren fit ist, macht bei uns die praktische Prüfung, unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Fahrstunden.

Anmeldung/Antrag für den Führerschein

Bei der Anmeldung benötigen wir erstmal nur Deinen Personalausweis.

Um die theoretische und praktische Prüfung ablegen zu können, ist es notwendig, bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.

Damit wir den Führerschein-Antrag für Dich bei der Behörde einreichen können, musst Du folgende Unterlagen abgeben:

  • 1 biometrisches Passbild
  • 1 Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • 1 Bescheinigung über 1. Hilfe-Kurs

Bei Führerschein ab 17 außerdem:

  • Einverständnisklärung für begleitetes Fahren ab 17 (Formular bekommst Du von uns)
  • Kopie vom Führerschein des Begleiters
  • Kopie vom Personalausweis des Begleiters

Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitzt des Führerscheines der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Erst wenn alles komplett ist, können wir den Antrag für Dich bei der Behörde einreichen. Die Bearbeitung des Antrages dauert zur Zeit ca. 4 - 5 Monate.

Nicht vergessen: Ohne gültigen Antrag kannst Du keine Prüfung ablegen!

Fahrlehrer/innen

Thorsten Kruse

Chef und Gründer der Fahrschule. Drei Jahrzehnte Berufserfahrung machen ihn zu einem, den niemand so schnell aus der Ruhe bringt. Er geht seinen Job gechillt an und ist auch für Angst-Kandidaten genau der Richtige!

Bildet Klasse B, BE und A1, A2 und A aus.



Tanja Kupilas

Unsere Super-Ergänzung zu Thorsten: jung und voller neuer Ideen. Alle, die lieber eine weibliche Fahrlehrerin haben möchten, sind bei Tanja bestens aufgehoben.  Auch ihr liegt es am Herzen, den individuellen Bedürfnissen ihrer SchülerInnen nachzugehen. 

Bildet Klasse B und BE aus.

Fahrlehrer/innen Tanja & Thorsten

Im Büro für Dich da

Büro: 04193 – 508103
Handy: 0176 – 57086465

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Büro-Öffnungszeiten:

Montag          von 16:00 bis 18:30 Uhr   

Mittwoch       von 16:00 bis 18:30 Uhr

Donnerstag   von 16:00 bis 18:30 Uhr

Beratung/Anmeldung gerne auch ohne Termin!

 

Theorie-Unterricht

Montag und Mittwoch     von 18.30 – 20.00 Uhr

Motorradspezifischer Unterricht nach Vereinbarung



Birgit Kruse

Ehefrau von Thorsten und Mit-Chefin. Sie sitzt meist im Büro, hat immer eine offenes Ohr für Dich als Fahrschüler/in und behält Euch über WhatsApp im Blick und auf dem Laufenden. Gibt es Probleme, ist sie immer ansprechbar und findet Lösungen für alles und jedes.


Birgit & Corinna aus der Fahrschule Kruse

Birgit & Corinna - Unser Büroteam




Corinna Hembd

Unsere zweite Frau im Büro der Fahrschule. Sie ist ebenfalls für Anmeldungen, Fahrschulwechsel oder Führerschein-Umschreibungen zuständig und beantwortet gerne all Eure Fragen.

Fahrschulwechsel

Immer wieder bekommen wir Anfragen von Schüler/innen, die gern zu uns wechseln möchten. Das ist generell kein Problem. Wichtig ist, dass Du von Deiner alten Fahrschule einen Ausbildungsnachweis mitbringst, damit wir den Stand Deiner Ausbildung erfahren. Auch zur praktischen Prüfung beim TÜV müssen wie diesen Nachweis mit vorlegen. Gerne fordern wir die Unterlagen auch für Dich bei Deiner alten Fahrschule an, falls es Probleme geben sollte.

Umschreibung

Wir helfen Euch gerne, Euren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. Natürlich bemühen sich unsere Fahrlehrer/in nach Kräften Sprachbarrieren mit allen Mitteln zu überwinden. Die theoretische Prüfung kann in diversen Fremdsprachen abgelegt werden. Für die praktische Prüfung ist das aber keineswegs möglich. Dort wird ganz klar verlangt, dass alle Führerschein-Bewerber Grundkenntnisse der deutschen Sprache beherrschen. Der Prüfer spricht leider keine Fremdsprache. Wir helfen gerne, wo wir es können und dürfen.