Fahrschule Kruse | Begleitetes Fahren ab 17
ein Modellversuch in Schleswig-Holstein
Seit dem 1. Oktober 2005 können sich die Jugendlichen bei den Fahrschulen anmelden und Anträge auf Teilnahme am Modellversuch mit Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B / BE bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Mit dem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren in Schleswig-Holstein mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.
Ablauf:
Wenn Sie sich für das "Begleitete Fahren ab 17" entschieden haben, müssen einige Punkte beachtet werden. Deshalb stellen wir Ihnen auf dieser Seite eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen einen guten Überblick über die einzelnen Phasen des Projektes geben werden.
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Ablauf-Übersicht |
Festlegungen & Hinweise |
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Ab 16,5 Jahren: |
1 Jahr früher als bisher
Voraussetzungen für Begleiter:
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Fahrprüfung |
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Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren |
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Anschließend begleitet fahren, |
Auflagen:
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Unbeschränkte Fahrerlaubnis |
Aushändigung des EU-Kartenführerscheins |

